Gute Zahnprophylaxe bedeutet tägliche Zahnpflege zu Hause, eine halbjährige Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt und professionelle Zahnreinigung.

« Zurück

Gesund im Mund dank Zahnpflege und Prophylaxe

Was gehört zu einer guten Prophylaxe (Vorsorge)? Regelmäßige Vorsorge hält Zähne und Zahnfleisch gesund. Wichtige Bestandteile einer vernünftigen Prophylaxe sind:

  • die tägliche häusliche Zahnpflege: Neben einer Zahnpasta mit Fluorid und Wirkstoffen gegen Plaquebakterien sollten auch Zahnseide oder Zahnbürsten für die Zahnzwischenräume verwendet werden. Die häusliche Zahnpflege reicht allerdings in der Regel nicht aus, um wirklich alle bakteriellen Belege von den Zähnen und aus den Zahnzwischenräumen zu entfernen.
  • Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt alle sechs Monate: Hier können Krankheiten rechtzeitig erkannt werden und kleinere Schäden am Zahn oder Zahnfleisch frühzeitig beseitigt werden.
  • professionelle Zahnreinigung (PZR): Sie wird in der Zahnarztpraxis durchgeführt. Dabei wird zunächst das Gebiss gründlich untersucht und danach alle Beläge auf den sichtbaren Zahnflächen und in den Zahnzwischenräumen entfernt. Bei ersten Anzeichen einer Zahnfleischentzündung sollte eine gründliche Säuberung der Zahnfleischtaschen erfolgen.

Die professionelle Zahnreinigung wird in der Regel von zahnmedizinischen Prophylaxeassistentinnen, auch Prophylaxehelferinnen genannt, oder von Dentalhygienikern übernommen.

Die Kosten für zwei jährliche Kontrolluntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen. Die professionelle Zahnreinigung wird bei Kindern unterstützt, zählt bei den Erwachsenen jedoch zu den Eigenleistungen. Die Kosten sind abhängig vom Umfang und Zeitaufwand der Behandlung. Rechtzeitige Vorsorge beugt teuren und schmerzhaften Zahn- und Zahnfleischbehandlungen vor und dämmt die Gefahr von Zahnfleischentzündungen ein.


Artikel weiterempfehlen »

« Zurück

©2024 Praxeninformationsseiten | Impressum

Nach oben scrollen

Frohe Weihnachten & einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Unser Team ist vom
23. Dezember bis 1. Januar im Urlaub.
Ab dem 2. Januar sind wir wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen
erholsame Feiertage und einen
guten Start ins neue Jahr!