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Angebotsvarianten für Zusatzversicherungen

Für Kassenpatienten werden meist zwei Arten von Zahnzusatzversicherungen angeboten:

Tarif nach Art der Lebensversicherung: Der Beitrag für die Zusatzversicherung ist abhängig vom Eintrittsalter des Kunden. Der Tarif bleibt in der Regel konstant, es sei denn, ein unabhängiger Treuhändler stellt fest, dass die tatsächlichen Kosten dauerhaft steigen. Für den Versicherten besteht ein besonderer Rechtsschutz. Der Versicherer darf den Vertrag nicht kündigen und nur in Ausnahmefällen ändern.

Tarif nach Art der Schadenversicherung: Der Beitrag für die Zusatzversicherung kann im Laufe des Vertrages mit zunehmendem Alter des Kunden steigen. Erhöhungen bei Kostensteigerungen sind nicht ausgeschlossen. Versicherer können den Vertrag in den ersten drei Vertragsjahren kündigen oder die Leistungen ändern. Einige Versicherer haben sich diese Option offengehalten.

Redaktion e|pat|in® / 18.02.2009


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