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Zweitmeinung für Behandlung einholen

Ist ein Zahn nicht mehr zu retten, muss in der Regel ein Zahnersatz angefertigt werden. Der Zahnarzt erstellt für die Behandlung einen Heil- und Kostenplan. Dieser beinhalt seinen Befund und eine Therapieempfehlung. Die Krankenkasse – dies gilt auch für die meisten privaten Versicherer – muss diesen Plan genehmigen. Geht der geplante Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus, wird der Patient über die voraussichtlichen Gesamtkosten und seinen Eigenanteil informiert. Zum Vergleich werden ihm die Kosten und der Eigenanteil genannt, wenn er sich mit der Regelversorgung begnügt.

Patienten haben das Recht, sich von einem anderen Zahnarzt über Alternativen beraten zu lassen. Da es heute viele Möglichkeiten gibt, stark geschädigte Zähne zu retten oder aber aus einem großen Angebot von Zahnersatz zu wählen, sind viele Patienten verunsichert. Welche Therapie ist für sie richtig und wie hoch sind die Kosten für ihre Behandlung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben deshalb ein Zweitmeinungsmodell gestartet, d.h. es wurden neutrale Beratungsinstanzen eingerichtet, bei denen man sich kostenlos eine fachlich qualifizierte Meinung zu seiner bevorstehenden Zahnbehandlung einholen kann.

Voraussetzungen für eine Beratung sind:

  • Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
  • Vorlage einer konkreten Behandlungsplanung in Form eines Heil- und Kostenplanes

Die Beratung wird von qualifizierten Zahnärztinnen und Zahnärzten mit hoher Berufserfahrung durchgeführt. Um eine neutrale, von wirtschaftlichen Interessen des beratenden Zahnarztes unabhängige Meinung zu erhalten, darf der Berater die Behandlung nicht selbst durchführen. Die Beratung umfasst eine Erläuterung der geplanten Behandlung, der Kosten, die von der Krankenkasse übernommen werden, die Zuzahlung des Patienten, Fragen und alternative Behandlungsmöglichkeiten.

Die Beratungsinstanzen sind an die bestehenden zahnärztlichen Beratungsstellen in den Bundesländern angegliedert.


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